Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Teil des Vertrages. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeschule Canis Insanis (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht oder Beratung wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).
1. Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen zwischen der Hundeschule und dem Kunden vereinbart werden, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der Homepage. Die Hundeschule behält sich aber vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen des Programms, bezüglich Inhaltes und Ablauf bekannt zu geben. Die Hundeschule erklärt, dass notwendige kurzfristige Änderungen und Verschiebungen des zeitlichen Ablaufs möglich sind. Die Hundeschule wird etwaige Änderungen, soweit möglich, im Einvernehmen der Kunden vornehmen, um dem Vertragsziel so nah wie möglich zu kommen. Ebenso wird der Umfang der Leistung erhalten bleiben.
2. Anmeldung
Mit seiner Anmeldung zum Training in der Hundeschule, oder einer der Hundeschule organisierten Veranstaltung erklärt der Kunde, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Anmeldungen können per WhatsApp oder schriftlich per mail erfolgen. Der Teilnehmer erhält daraufhin eine schriftliche Bestätigung per WhatsApp oder per Mail. Eine Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule ist verbindlich. Wann genau der Start-Termin der jeweiligen Gruppe stattfindet, klärt die Hundeschule noch mal genau mit dem Kunden ab. Die Gruppenstunden der geschlossenen Kurse (z.B. Junghundegruppe 1 und 2) müssen an fünf bzw. sechs aufeinanderfolgenden Terminen genommen werden.
3. Vertragsschluss
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als von der Hundeschule vorgeschlagen statt, so kann die Hundeschule dem Kunden die Anfahrt zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort berechnen, sofern dies bei der Terminabsprache ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gruppenstunden
Die Hundeschule bietet offene Gruppenstunden an. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einzelstunde und die Zustimmung der Hundeschule. Der Kunde kann nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Vergütung ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.
3. Kurse
Die Hundeschule bietet geschlossene Kurse an. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einzelstunde und die Zustimmung der Hundeschule. Der Kunde kann nach Anmeldung für den jeweiligen Kurs teilnehmen. Die komplette Kursgebühr ist vorab per Überweisung oder spätestens beim ersten Termin in bar zu zahlen. Es erfolgt keine teilweise Erstattung der Kursgebühr, wenn der Kunde an einem der geplanten Kurs -Termine nicht teilnehmen kann.
4. Zahlung
Die Kosten der jeweiligen Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine ggf. anfallenden Anfahrtskosten gemäß 3. Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
Durch die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde fällig. Ausnahme bilden Kursgebühren, diese sind vorab zum vereinbarten Termin zu überweisen oder in der ersten Kursstunde in bar zu bezahlen.
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.a. Rücktritt von (Kurs)stunden
Eine Absage oder Verschiebung von Einzelstunden (Ausnahmen siehe 5.b.) durch den Teilnehmer ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Es gelten auch hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder per Mail. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Unterrichtsstunde berechnet. Vom Kunden abgesagte Stunden eines geschlossenen Kurses können nicht nachgeholt werden und werden berechnet. Bereits gebuchte Stunden sind nicht übertragbar.
5.b. Rücktritt von Workshops, Veranstaltungen, Wanderungen, Vorträgen
Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten sind wie folgt gestaffelt:
• früher als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten für den Teilnehmer
• ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
• ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr
Bei einem Rücktritt kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haften der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag und die durch den Rücktritt entstandenen Mehrkosten. Die Hundeschule kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der Kunde/Teilnehmer hat kein Recht auf Widerruf.
6. Rücktritt durch die Hundeschule
Die Hundeschule behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, oder der Kunde sich entgegen dem Tierschutz-Gesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Einzeltrainings durch Verschulden der Hundeschule werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Ausfall der Kursstunden läuft der Kurs in der Folgewoche gewohnt weiter, die ausgefallene Stunde wird nicht berechnet und wenn möglich an einem Ersatztermin nachgeholt.
Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn die Hundeschule sagt die Stunden ab. Die Hundeschule behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
7. Haftung der Hundeschule
Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eigenes Risiko. Auch, wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, so ist dieses unverzüglich dem Trainer mitzuteilen. Eltern haften für Ihre Kinder. Für Hunde besteht grundsätzlich Versicherungspflicht und ein gültiger Impfungsnachweis ist erforderlich.
8. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers/Tourenleiters Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgelblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt.
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose besteht.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Training auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen. Die Vergütung ist durch den Kunden gemäß Punkt 4 zu zahlen.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden sind durch den Kunden gemäß Punkt 4 zu zahlen.
9. Urheberrecht
Das Urheberecht der an den in Seminaren, Schulungen, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Hundeschule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichungen oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaber der Hundeschule.
10. Bild- und Videoaufzeichnungen
Die Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind, benutzen. Wird dies von einem Kunden nicht gewünscht, so ist dies der Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
11. Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
14. Datenschutz
Die Hundeschule ist berechtigt, persönliche Daten elektronisch zu speichern. Die Hundeschule nutzt die Daten ausschließlich zur Organisation der vertraglichen Leistungen.
Stand Oktober 2022